Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und

Werbetechnik-Dynamic Hoffmann & Hoffmann GbR.
Vertreten durch Frau / Herr Hoffmann
Adresse: Bahnhofstraße 6b 35037 Marburg
Tel: 06421-1684503

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE297401682, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

§1 Allgemeines / Geltungsbereich: Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Fa. Werbetechnik-Dynamic Hoffmann & Hoffmann GbR Bahnhofstraße 6b 35037 Marburg, im folgenden Auftragnehmer genannt, über die Website www.werbetechnik-dynamic.de. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

§2 Vertragsschluss: Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Ihre Bestellungen sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren / Dienstleistungen. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per E-Mail / Fax an den Kunden gesandt hat, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware / Dienstleistung. Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet.

§3 Lieferung: Gefahrübergang Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs können Sie den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf dem Angebot angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn das beauftragte Transportunternehmen an diesem Tag einen Zustellversuch unternommen hat. Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten insb. Streik, außergewöhnliche Naturereignisse, Störungen auf den Transportwegen, Ausnahmezustand, Betriebsstörungen – insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. In diesen Fällen wird für die Einhaltung der Lieferfristen bei Aufträgen keine Garantie übernommen. Gleiches gilt, wenn die Lieferfristen aufgrund eines regionalen Feiertages nicht eingehalten werden können. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Die jeweilige Rechnung wird in der Regel mit dem Produkt versandt und liegt dem Paket bei oder separat dem Auftraggeber zugestellt. Bei Transport/Lieferung an Unternehmen gelten die Regelungen nach (B2B) §447 BGB.

§4 Zahlung, Versandkosten, Rücksendekosten:

Zahlung:

Die auf dem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Hinweise für Kunden mit Umsatzsteuer befreiter Lieferung:Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Österreich (EU-Ausland) und verfügt dieser über eine gültige Ust-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust-IDNr. die Lieferung besteuert worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, so ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Nichtangabe einer vorhandenen Ust.-IDNr.

Kunden, deren Daten sich nach Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen als ungültig oder falsch erweisen, werden per e-Mail an die bei Aufgabe der Bestellung angegebene Adresse hierüber informiert und aufgefordert, innerhalb der ihnen gesetzten Frist die korrekten Daten zur USt.-ID-Nummer zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ergeht die Rechnung mit Umsatzsteuerausweis.

Grundsätzlich gibt es folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Vorabüberweisung (Vorkasse)

  • Rechnung bei Lieferung

  • Barzahlung bei Abholung

Die Bearbeitung und Versand der bestellten Ware erfolgen unmittelbar nach Zahlungseingang, 
wenn so vereinbart. 
Im Falle einer Bestellung auf Rechnung entnehmen Sie bitte das Zahlungsziel (Zahlungsfrist). Erfolgt innerhalb der genannten Frist lt. Rechnung keine Zahlung, erinnern wir den Kunden mit einer weiteren 10 tätigen Zahlungsfrist. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang beschreiten wir den Rechtsweg (Inkassoverfahren).

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer Verzugs begründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

Versandkosten, sonstige Kosten:

Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind dem Angebot zu entnehmen oder anzufragen. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.

Rücksendekosten:

Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

§5 Eigentumsvorbehalt: Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftragnehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§6 Gewährleistung / Haftung: Der Auftraggeber hat die Korrektheit der gelieferten oder gestellten Daten durch Dritte in jedem Fall zu prüfen.

Für uns vom Kunden per E-Mail oder Datenträger übersandte Druckaufträge (Dateien), übernehmen wir keine Haftung. Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags hat der Kunde alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten, wie z.B. Folienplotts, Drucke oder ähnliches, zu übernehmen. Im Fall der Zustimmung zur Auftragsabwicklung ohne Vergleichsunterlagen wie z.B. Farbmuster oder Stoffmuster liegt die Verantwortung für die Fehler im Inhalt, sowie der Gestaltung und die Farbgebung beim Kunden. Beim Fehlen eines Farbmusters trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die erreichten Farben des Druckes. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Korrekturen des Inhalts der vom Kunden zugesandten Unterlagen / Daten. Es sei den der Kunde beauftragt ausdrücklich mit der Entwurfserstellung, dann kann das Drucken nach der Akzeptierung der Korrektheit des Inhalts und der Grafik durch den Auftraggeber erfolgen.

Die Farbwiedergabe auf verschiedenen Druckmaterialien wie: Folie, Bannermaterial, Tassendruck, Textildruck kann unterschiedlich ausfallen und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Auf mitgebrachte Textilien übernehmen wir keine Haftung, diese werden nicht ersetzt.

Bei allen Farbtönen und Maßen gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen und sind bei uns nicht reklamierbar.

Gerade bei bei mehrteiligen Foliendrucken kann es bei der Verklebung immer zu leichten Versätzen bei Übergängen /Überlappungen kommen, da es sich um unabhängig voneinander produzierte Drucke handelt. Geringe Abweichungen stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Maschinenhersteller definieren die möglichen Schwankungen wie folgt:


Aufkleber, Plakate & Poster, Schilder

Schriften min. 2,2 mm  
Dunkle Linien auf hellem Hintergrund min. 0,2 mm  
Helle Linien auf dunklem Hintergrund min. 0,5 mm  
Mögliche Maßabweichung beim Zuschnitt +/- 1,5mm  
Passer +/- 0,3 mm

Planen /Banner / Direktplattendrucke  
Schriften min. 7,5 mm  
Dunkle Linien auf hellem Hintergrund min. 0,2 mm  
Helle Linien auf dunklem Hintergrund min. 0,5 Punkt  
Mögliche Maßabweichung beim Zuschnitt +/- 1%  
Passer +/- 1,5 mm

Im Gesamtbild ist dies kaum wahrzunehmen.

Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren (wie Folienherstellung, Bannerdruck und Drucke allgemein, Textildruck, Tassendruck) entstehen und können nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls bei sonstigen Vorlagen auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden.

Der Auftraggeber ist für die Art, die Qualität, den Inhalt, die Zuschnitte und die Folgen eventueller Fehlerhaftigkeit der von ihm bereitgestellten Druckunterlagen (bei der Auftragsdurchführung ) ausschließlich verantwortlich, und der Auftragnehmer ist für die Qualität der von ihm angebotenen, zur Erbringung der Dienstleistung verwendeten Materials verantwortlich.

Der Auftragnehmer ist für die vom Auftraggeber zu vertretenden Verspätungen gegenüber dem Zeitplan in der Bereitstellung von Druckunterlagen nicht verantwortlich. Die Bereitstellung von unvollständigen bzw. fehlerhaften Druckunterlagen verpflichtet den Auftragnehmer zur Verlängerung der Lieferfrist. Zugesandte Daten werden von uns nicht standartmäßig überprüft. Gelieferte Druckdaten prüfen wir nur auf Ihren Wunsch gegen einen Aufpreis.

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches für den Unternehmer ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung auch bei äußerlicher Unversehrtheit unverzüglich auf etwaige Schäden zu überprüfen und uns eine Beanstandung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren, diesbezügliche spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert. Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift in angemessener Höhe auszustellen. Bei berechtigten Beanstandungen haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

Folienarbeiten:

Leichte Wasser- oder Wischflecken nach der Montage sind absolut normal. Es handelt sich dabei um Reste der Montageflüssigkeit. Weiterhin ist unvermeidbar, dass sich bei der Folierung Staubeinschlüsse bilden können. In den meisten Fällen sind diese innerhalb 2 Wochen nicht mehr sichtbar, sie verschwinden fast komplett in der Beschaffenheit der Folie. Das gleiche gilt für Luftblasen bzw. Wasserblasen. Diese ziehen sich nach ca. 4 Wochen fast komplett aus, wobei die Temperatur eine entscheidende Rolle spielt.

Eine Folienverklebung ist ab mindesten 10 Grad möglich, da Kälte und Nässe der Beschriftung schadet. Die Folie ist dann anfälliger für Risse und Blasenbildung. Sollte der Kunde jedoch ausdrücklich eine Verklebung unter 10 Grad wünschen, dann haften wir nicht für die daraus resultierten Schäden.

Daher stellen diese Eigenschaften keinen Reklamationsgrund dar.

Für Schnitte auf Lackflächen verwenden meistens ein Schneideband. Dennoch können wir nicht zu 100 % ausschließen, dass in seltenen Fällen bei Anbringung der Folie die Oberfläche des Lacks leicht mir der Klinge angekratzt wird. Diese Kratzer sind aber nur oberflächlich und somit leicht raus zu polieren. Wir sind immer bemüht die Schnitte unauffällig zu setzten.

Es gelten die die Regelungen des Werksvertrages lt. § 640 BGB.

Abs. 1: Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Kommt der Auftraggeber der Pflicht zur Abnahme ohne mindestens einen anerkannten Mangel nicht nach gilt lt. unseren AGB´s nach 1 Woche das Werk als angenommen (fiktive Abnahme).

Montage:

Bei  Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung oder Verzögerung durchgeführt werden können. In unserem Angebot / Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreis vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber / Besteller zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Dadurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit,- und Materialaufwand gehen dann zu Lasten des Auftragsgeber / Bestellers.

Bei Außenarbeiten wie z.B Montagen oder Verklebearbeiten wird darauf hingewiesen, dass bei Minusgraden, sowie bis plus 4 Grad Celsius die Arbeiten nicht  ausgeführt werden können. Generell gilt bei Unwetter bzw. höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung bei Verzögerung eines Fixtermins.

Bei Verklebungen haften wir nicht für Untergründe die uneben sind und weisen darauf hin, dass das Ergebniss vom Untergrund abhängig ist.

§7 Schadenshaftung: Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben, unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Die vorstehende Freizeichnung gilt ferner nicht für Ersatzansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.   
Bei Transport/Lieferung an Unternehmen gelten die Regelungen nach (B2B) §447 BGB.

§8 Verwahren: Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung, sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung der Datenträger erfolgt nicht.

§9 Eigentum /Urheberrecht: Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber Werbetechnik-Dynamic Hoffmann & Hoffmann GbR dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.

§10 Datenschutz: Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten zu informieren. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich, wenn nötig zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an webmaster@werbetechnik-dynamic.de widerrufen. Dies bedeutet dann die Anonymisierung seines Profils in der Datenbank. Kundendaten in Belegen dürfen erst nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.

§11 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt dieses Recht nur insoweit, wie sie in dem Staat, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates besser gestellt werden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

§12 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§13 Urheberrecht Alle Nachrichten: Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Das Warenzeichen von Werbetechnik-Dynamic Hoffmann & Hoffmann GbR, das Firmenlogo, die Seitenkopfzeilen und Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole von Werbetechnik-Dynamic Hoffmann & Hoffmann GbR dürfen nicht kopiert werden. Alle anderen auf unseren Websites zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten. Es ist daher ausdrücklich untersagt, die Motive zu bearbeiten oder über die im Rahmen eines Auftrags möglichen Bestellmengen hinaus zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

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